Mariabuchen

 
 Geschichte und Hintergrund, volkskundliche Darstellung

 

zurück   zurück

 

Weihegaben an die Gottesmutter im Buchental

Die ältesten Votivbilder in den Literaturberichten sind aus dem 17. Jahrhundert. Allerdings sind viele der Zeugnisse des gläubigen Gottvertrauens wieder verloren gegangen, die Fotografien zeigen auch, dass es Zeiten gab, da die Bilder aus der Kirche total herausgehalten wurden. Das bedeutendste Votivbild von Maria Buchen wird in der Literatur dem Klostergründer und Würzburger Fürstbischof Christoph Franz von Hutten zugeschrieben. Allerdings ist diese Zuordnung problematisch, denn nach einem Eintrag von 1754 in der lateinischen Klosterchronik ist Franz Christoph von Hutten, der am 14. November 1743 als Bischof von Speyer inthronisierte und am 23. November 1761 zum Kardinal ernannte Abkomme der Huttens, der Spender dieser Tafel.

Votivtafel

Die in der Wallfahrtskirche erhaltenen Votivbilder sind zum größten Teil aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Inzwischen ist ein deutlicher Trend erkennbar, der von der gemalten Erinnerungstafel hin zum Bild aus der "Bilderfabrik" tendiert. Dies bringt es mit sich, dass die Darstellung des Wallfahrtsbildes entweder vollkommen unterlassen wird, oder eine beliebige andere Darstellung der Gottesmutter als Ziel der Bitten und Quelle der Hilfe verwendet wird. Insgesamt zeigt dies, dass die Wallfahrt lebendig und breit im Volk verankert ist. Dabei spielt das von Pater Arno Fahrenschon in den 60er Jahren gegründete Wallfahrtswerk eine wichtige, die Arbeit der Kapuziner stützende Rolle.
Der Kapuzinerkonvent hat heute noch drei Mitglieder in Maria Buchen, den bereits 81jährigen Pater Arno Fahrenschon, den 68jährigen Pater Michael Tupec und den 60jährigen Pater Christian Häfele, der seit fünf Jahren die Aufgaben des Guardians in Maria Buchen wahrnimmt. Schon häufiger war von einem Abzug der Kapuziner von Maria Buchen die Rede, aber bisher konnten sie immer wieder bewegt werden, ihre Arbeit im Buchental fortzuführen. Anlässlich der 300jährigen Kirchenweihe sei es erlaubt, diese Hoffnung mit dem Wunsch ad multos annos zu versehen.

Fred G. Rausch

 

zurück